Organisatorisches
In einer Schule, auch noch so klein, müssen einige Absprache zu organisatorischen Dingen getroffen werden, damit der Schulalltag für alle zufriedenstellend und gut abläuft.
An dieser Stelle möchten wir explizit auf einige wichtige Punkte hinweisen:
1. Entschuldigung bei Fehlen eines Kindes:
Wir sind verpflichtet dazu zu Beginn des Unterrichts die Anwesenheit der Kinder zu überprüfen. Bei Nicht-Vollständigkeit müssen wir herausfinden, ob das Kind entschuldigt ist oder noch auf dem Schulweg. Dies führt dazu, dass die Lehrkräfte unserer Schule bei Nichtanwesenheit und keinerlei Entschuldigung, die Erziehungsberechtigten anrufen müssen. Hierbei geht leider viel Unterrichtszeit verloren. Deshalb möchten wir sie um Folgendes bitten:
Bitte sprechen Sie bis spätestens 8.00 Uhr auf den Anrufbeantworter der Schule.
Natürlich dürfen auch Mitschüler/Innen bescheid geben, sofern Sie sie als Erziehungsberechtige im Vorhinein darum gebeten haben. Leider ist dieser Weg nicht immer der sicherste, so dass wir die Entschuldigung nicht immer ausgerichtet bekommen.
2. Notfallnummern:
Jedes Kind unserer Schule bekommt zu Schuljahresbeginn einen sogenannten Notfallzettel.
Hierauf vermerken die Erziehungsberechtigten bitte ihre Telefonnummern bzw. Telefonnummern von weiteren Kontaktpersonen im Notfall.
Leider kommt es immer wieder vor, dass diese Nummern nicht aktuell sind. Somit sind Sie bei einem Notfall ihres Kindes nicht für die Schule nicht erreichbar.
Wir bitten Sie bei neuen Telefon- oder Handynummern diese an die Schule weiterzureichen.
3. Beurlaubung
Wollen Sie ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, beantragen Sie dies bitte rechtzeitig schriftlich bei der Klassenleitung!
Bei längerfristigen Beurlaubungen (z.B. Mutter-Kind-Kur) müssen Sie sich an die Schulleitung wenden.
Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe (z.B: Gesundheitsfürsorge) möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin der Schulleitung schriftlich vorgelegt werden.
4. Läuse:
Sollten Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, müssen Sie die Schule darüber informieren. Erst wenn das Kind mit geeigneten Mitteln behandelt worden ist, darf das Kind die Schule wieder besuchen. Eltern müssen diese geeignete Behandlung bescheinigen.
Alle Kinder der Schule erhalten daraufhin einen Läusezettel, den sie auch am darauffolgenden Tag unterschrieben und ausgefüllt wieder mitbringen müssen. Dies MUSS am nächsten Tag geschehen, da sonst das Eindämmen der Verbreitung von Läusen nicht gegeben ist.
Der Zettel wird immer an alle Kinder verteilt, da die Kinder im Rahmen des Ganztages und der Betreuung untereinander jahrgangsübergreifend vermischt sind. Dies bedeutet auch, dass ALLE den unterschriebenen und ausgefüllten Zettel wieder am nächsten Tag mitbringen müssen!